Anträge

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Feuerwehrführerschein für Feuerwehren

Sachsen-Anhalt (red).
Das Land Sachsen-Anhalt fördert auch im Jahr 2019 wieder die Lkw-Führerscheinausbildung für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren.
Die Maßnahme ist für die Feuerwehren vorgesehen, die über ein entsprechendes Einsatzfahrzeug, aber nicht über genügend Maschinisten mit einem Führerschein der Fahrerlaubnisklasse C/CE (Lkw-Führerschein) verfügen.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Ich freue mich, dass es uns erneut gelungen ist, Mittel für den Führerscheinerwerb bereit stellen zu können. Damit entlasten wir die Kommunen finanziell. Dass der Bedarf besteht, bestätigen uns immer wieder die Feuerwehren.“

Für die Förderung stehen wie im Vorjahr insgesamt 250000 € zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) vorhanden ist. Empfänger der Zuwendung ist die jeweilige Einheits- oder Verbandsgemeinde als Träger der Feuerwehr. Für jede Gemeinde sollen mindestens zwei Führerscheine gefördert werden. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1000 € pro Führerschein. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Anträge sind dort einzureichen. Im Jahr 2018 konnten fast alle Mittel ausgezahlt werden. Teilweise konnten auch drei oder vier Fahrerlaubnisse pro Gemeinde gefördert werden.
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